Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software immonum zwischen KIWAX Thomas Wachsmuth, Inhaber: Thomas Wachsmuth, Kantstr. 27, 10623 Berlin (E-Mail: info@kiwax.de; „Anbieter“) und seinen Kunden („Kunde“).
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
§ 2 Nur für Unternehmer
(1) immonum richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
(2) Mit seiner Anfrage bestätigt der Kunde, dass er für ein Unternehmen handelt. Der Anbieter kann dafür einen Nachweis verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von immonum auf der Website und der Demo-Zugang sind kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage des Kunden, etwa über das Formular der Website, ist ein unverbindlicher Wunsch, einen Vertrag zu schließen.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter ihn in Textform bestätigt oder den Zugang für die Firma des Kunden freischaltet und das in Textform mitteilt, zum Beispiel per E-Mail. In der Bestätigung nennt der Anbieter den monatlichen Beitrag, den der Kunde gewählt hat.
(3) Einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags gibt es nicht.
§ 4 Leistungen und Nutzungsrecht
(1) immonum ist eine Webanwendung für Bauträger, Vertriebe und Immobilienberater, die der Anbieter über das Internet bereitstellt (Software als Dienstleistung). Sie umfasst insbesondere Musterberechnungen zu Steuerwirkung, Rendite, Liquidität und Finanzierung, die Verwaltung von Projekten, Wohnungen und Kunden, Reservierungen, den Verkaufsprozess, Provisionen, PDF-Ausgaben, Kunden-Links und Lagekarten. Maßgeblich ist der Funktionsumfang bei Vertragsschluss; er entwickelt sich nach § 6 weiter.
(2) Der Kunde nutzt immonum über einen aktuellen Webbrowser. Für seinen Internetzugang und seine Geräte sorgt er selbst.
(3) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, immonum für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Der Kunde kann dafür Benutzerkonten für seine Mitarbeiter und für Vertriebspartner anlegen, die mit ihm zusammenarbeiten. Er darf immonum nicht Dritten zu deren eigenen Zwecken überlassen.
(4) Die Daten, die der Kunde in immonum eingibt, bleiben seine Daten. Der Anbieter verwendet sie nur, um den Vertrag zu erfüllen (§ 15).
(5) Fragen zur Bedienung beantwortet der Anbieter per E-Mail in angemessener Zeit. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht vereinbart.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt immonum mit einer angemessenen Verfügbarkeit im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nicht vereinbart.
(2) Der Anbieter hat Störungen nicht zu vertreten, die außerhalb seines Einflussbereichs und des Einflussbereichs seiner Erfüllungsgehilfen liegen, etwa Störungen des Internets oder der Internetverbindung des Kunden oder höhere Gewalt.
(3) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags von 8 bis 18 Uhr) durch. Planbare Wartungsarbeiten, während derer immonum nicht erreichbar ist, kündigt er vorher an, etwa per E-Mail. Dringende Sicherheitsupdates darf er ohne Ankündigung einspielen.
§ 6 Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter entwickelt immonum weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder durch gleichwertige ersetzen, wenn das für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung wegen einer geänderten Rechtslage (etwa im Steuerrecht), aus Gründen der Sicherheit oder wegen technischer Entwicklungen nötig ist oder immonum verbessert und die Leistungen nach § 4 Abs. 1 im Kern erhalten bleiben.
(2) Wesentliche Änderungen, die die Nutzung für den Kunden mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Ist eine Änderung aus zwingenden rechtlichen Gründen oder zur Abwehr einer Sicherheitsgefahr früher nötig, kündigt er sie so früh wie möglich an.
§ 7 Berechnungen
(1) Die Berechnungen in immonum, etwa zu Steuerwirkung, Rendite, Liquidität und Finanzierung, sind unverbindliche Modellrechnungen. Sie beruhen auf den Eingaben und Annahmen, die der Kunde trifft oder übernimmt, und auf vereinfachten Rechenregeln.
(2) immonum ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung, weder für den Kunden noch für dessen Kunden. Der Kunde prüft die Ergebnisse, bevor er sie an seine Kunden weitergibt, und ist für die Beratung seiner Kunden selbst verantwortlich.
(3) Steuerrecht und Förderbedingungen ändern sich. Der Anbieter passt immonum mit Updates an Änderungen an, die für die Berechnungen erheblich sind. Er sagt nicht zu, dass jede Änderung zu jedem Zeitpunkt berücksichtigt ist.
(4) Die Haftung des Anbieters richtet sich auch insoweit nach § 13.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, sorgt dafür, dass seine Benutzer das ebenso tun, und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(2) Der Kunde legt seine Benutzer an und vergibt Rollen und Freigaben selbst. Er ist für die Nutzung durch seine Benutzer verantwortlich.
(3) Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch und nutzt immonum nicht so, dass Rechte Dritter verletzt oder der Betrieb gefährdet wird.
(4) Für die personenbezogenen Daten, die er in immonum eingibt, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er stellt sicher, dass er sie verarbeiten darf, und informiert die betroffenen Personen.
(5) Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig (Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Dem Kunden wird empfohlen, wichtige Daten zusätzlich in angemessenen Abständen selbst zu sichern, etwa mit der Firmensicherung oder mit CSV-Exporten.
(6) Gibt es konkrete Anhaltspunkte für den Missbrauch eines Zugangs oder für eine Gefahr für die Sicherheit von immonum oder von Daten, kann der Anbieter einzelne Zugänge vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr nötig ist. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
§ 9 Kunden-Links
(1) Mit einem Kunden-Link kann der Kunde seinen eigenen Kunden eine Berechnung im Browser zeigen, ohne dass diese ein Konto brauchen. Wer den Link kennt, kann die freigegebenen Inhalte sehen, solange der Link gilt.
(2) Der Kunde entscheidet, wem er einen Link gibt, und ist für die Weitergabe verantwortlich. Links laufen nach der gewählten Frist ab und lassen sich jederzeit widerrufen.
§ 10 Preis und Zahlung
(1) Den monatlichen Beitrag legt der Kunde bei Vertragsschluss selbst fest; die meisten Kunden zahlen 20 € im Monat. Der Beitrag gilt je Firma, alle Benutzer der Firma sind eingeschlossen. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Der Kunde kann den Beitrag in Textform ändern. Die Änderung gilt ab dem Monat, der auf ihren Zugang folgt.
(3) Der Beitrag ist monatlich im Voraus fällig, jeweils am ersten Tag des Monats. Beginnt der Vertrag im Lauf eines Monats, wird für diesen Monat ein anteiliger Beitrag berechnet. Gezahlt wird per Rechnung oder per SEPA-Lastschrift, wenn der Kunde ein Lastschriftmandat erteilt hat. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch, etwa per E-Mail.
(4) Eine SEPA-Lastschrift kündigt der Anbieter spätestens einen Tag vor dem Einzug an, etwa mit der Rechnung.
(5) Ist der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach einer Ankündigung in Textform mit einer Frist von zwei Wochen sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens am letzten Tag dieses Monats zugehen.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel einer E-Mail an info@kiwax.de.
§ 12 Daten nach Vertragsende
(1) Bis zum Ende der Laufzeit kann der Kunde alle Daten seiner Firma herunterladen, insbesondere als Firmensicherung (eine Datei mit allen Daten der Firma) und als CSV-Exporte.
(2) 30 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten der Firma endgültig, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Bis dahin stellt er dem Kunden auf Anfrage eine Firmensicherung bereit.
(3) Kopien in Sicherungen werden mit der regelmäßigen Sicherungsrotation gelöscht: Von den automatischen Sicherungen, die immonum einmal täglich anlegt, bleiben nur die 7 neuesten erhalten; ältere werden gelöscht, in der Regel also nach 7 Tagen. Sicherheitskopien vor Programm-Updates und die Kopie einer gelöschten Firma werden nach 30 Tagen gelöscht. Einzelheiten regelt § 11 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar war.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten in angemessenen Abständen selbst gesichert hätte (§ 8 Abs. 5). Die Pflicht des Anbieters, die Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu sichern, bleibt unberührt.
(6) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
§ 14 Mängel
(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie so, dass der Anbieter sie nachvollziehen kann, etwa mit den Schritten, die zum Fehler führen.
(2) Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist. Er kann dafür auch eine Umgehungslösung bereitstellen, wenn das für den Kunden zumutbar ist.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln; für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt § 13.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil des Vertrags; er ist auf dieser Website unter „AVV“ abrufbar.
(2) Widersprechen sich diese AGB und der AVV, geht der AVV vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.
(3) Für Daten, die der Anbieter für eigene Zwecke verarbeitet, etwa zur Vertragsabwicklung und für Rechnungen, gilt seine Datenschutzerklärung.
§ 16 Demo-Zugang
(1) Der Anbieter bietet einen öffentlichen Demo-Zugang mit frei erfundenen Beispieldaten an. Er ist unentgeltlich und dient nur zum Kennenlernen. Ein Anspruch auf seine Verfügbarkeit besteht nicht; der Anbieter kann ihn jederzeit einschränken oder einstellen.
(2) Alle Demo-Nutzer arbeiten im selben Zugang und sehen gegenseitig ihre Eingaben. Die Daten werden täglich um 3 Uhr gelöscht und durch die Beispieldaten ersetzt. In der Demo dürfen keine echten personenbezogenen Daten und keine vertraulichen Angaben eingegeben werden.
(3) Für den Demo-Zugang haftet der Anbieter nur nach § 13 Abs. 1.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform anbieten. Er stellt die Änderungen dabei deutlich heraus.
(2) Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Schweigen und die weitere Nutzung von immonum gelten nicht als Zustimmung.
(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Der Anbieter kann ihn dann nach § 11 Abs. 3 ordentlich kündigen. Der Kunde kann den Vertrag in jedem Fall nach § 11 Abs. 2 kündigen, auch zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Für Erklärungen nach diesem Vertrag genügt die Textform (§ 126b BGB), etwa eine E-Mail.
(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: Oktober 2026